Messerrecht in Deutschland 2025 – Alles was du wissen musst

In Deutschland war es für viele Menschen jahrzehntelang selbstverständlich, ein Taschenmesser als praktisches Alltagswerkzeug mit sich zu führen. Ob auf dem Land, bei der Arbeit oder in der Freizeit, das kleine Messer in der Hosentasche war so normal wie Schlüssel oder Geldbörse und bis vor wenigen Jahren kaum ein Thema.

Heute sieht die Situation anders aus, die Gründe dafür sind den meisten bekannt. Mit Änderungen im Waffengesetz, neuen Regelungen zu Klingenlängen und der Einführung von Messerverbotszonen hat sich der Umgang mit Messern stark verändert. Damit dein EDC rechtssicher bleibt, möchten wir hier versuchen, die zentralen Vorgaben des Gesetzes so verständlich wie möglich zusammenfassen.

Grundlagen im Überblick – § 42a WaffG

Messerrecht in Deutschland 2025 - Alles was du wissen musst

Die rechtlichen Bestimmungen finden sich im Waffengesetz, genauer im Paragrafen 42a. Dort ist geregelt, welche Messer geführt werden dürfen und welche nicht. Unter „Führen“ versteht man, ein Messer zugriffsbereit bei sich zu haben, etwa in der Hosentasche oder im Rucksack.

Nicht erlaubt ist das Führen von Einhandmessern, die sich mit nur einer Hand öffnen lassen und über eine feststellbare Klinge verfügen. Ebenfalls untersagt ist das Führen von feststehenden Messern, deren Klinge länger als zwölf Zentimeter ist. Darüber hinaus gelten bestimmte Messertypen wie Butterflymesser, Fallmesser und Out-the-Front-Messer (OTF) als verbotene Gegenstände.

Erlaubt bleibt weiterhin das Besitzen und Aufbewahren dieser Messer, etwa zu Hause in der Sammlung oder Vitrine. Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf das Mitführen in der Öffentlichkeit. Eine wesentliche Neuerung trat allerdings am 31. Oktober 2024 in Kraft: Seit diesem Datum gilt ein vollständiges Besitz- und Umgangsverbot für Springmesser. Diese Messer sind damit nicht nur im öffentlichen Raum, sondern generell untersagt.

Ausnahmen und Besonderheiten

Das Gesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor. Ein Messer darf trotz Verbot geführt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dazu zählen berufliche Zwecke wie die Tätigkeit von Handwerkern, Jägern oder Anglern, ebenso die Brauchtumspflege, sportliche Aktivitäten oder allgemein anerkannte Zwecke, die nicht im Widerspruch zur öffentlichen Sicherheit stehen. In der Praxis bedeutet dies: Ein Handwerker, der ein Einhandmesser auf der Baustelle nutzt, hat ein berechtigtes Interesse. Wer dasselbe Messer jedoch in der Innenstadt in der Hosentasche trägt, verstößt gegen das Gesetz.

Messerverbotszonen und § 42b WaffG

Neben den allgemeinen Vorgaben des Paragrafen 42a gibt es seit einigen Jahren auch Messerverbotszonen. Sie werden von Städten und Kommunen eingerichtet, meist in Bahnhöfen, Fußgängerzonen oder bei großen Veranstaltungen. Mit den Änderungen des Waffengesetzes 2024 und 2025 gilt ein Messerverbot nun automatisch für Volksfeste, Weihnachtsmärkte und andere Großveranstaltungen. Viele Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen, haben die Regelungen bereits flächendeckend ausgeweitet, in zwölf Ländern sind sie umgesetzt oder in Planung.

In diesen Bereichen gilt ein generelles Mitführverbot für Messer aller Art, unabhängig von Klingenlänge oder Öffnungsmechanismus. Selbst ein kleines Schweizer Taschenmesser oder ein Multitool darf dort nicht zugriffsbereit getragen werden. Seit 2024 ist zudem der neue Paragraf 42b in Kraft, der das Mitführen von Messern auch im öffentlichen Personenfernverkehr untersagt. Dazu zählen Züge, Busse, Bahnhöfe und die zugehörigen Gebäude und Einrichtungen.

Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld oder weitere rechtliche Konsequenzen. Deshalb ist es wichtig, sich vor Ort über bestehende Verbotszonen zu informieren. Viele Städte veröffentlichen entsprechende Hinweise und Karten auf ihren Webseiten. In der Praxis sind die betroffenen Bereiche außerdem fast immer durch große, gut sichtbare Schilder gekennzeichnet, sodass man beim Betreten klar auf das Verbot hingewiesen wird.

Was heißt das für dein EDC?

Für den alltäglichen Gebrauch sind kleine Multitools, Slipjoint-Messer ohne Arretierung, klassische Schweizer Taschenmesser oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis zwölf Zentimeter in der Regel unproblematisch. Diese lassen sich rechtssicher im Alltag verwenden, solange man sich nicht in einer Verbotszone oder im öffentlichen Nah- und Fernverkehr befindet.

Wer auf Nummer sicher gehen will, achtet beim Kauf eines Messers für sein EDC bewusst auf die Klingenlänge, auf einen Öffnungsmechanismus, der nicht als Einhandmesser eingestuft werden kann, und auf einen praktischen Alltagsnutzen statt auf taktische Optik. Auf diese Weise bleibt das EDC alltagstauglich und gleichzeitig im gesetzlichen Rahmen.

Fazit

Das Messerrecht in Deutschland ist in den letzten Jahren spürbar verschärft worden und regelt heute relativ genau, welche Messer geführt werden dürfen und welche nicht. Einhandmesser mit Arretierung und feststehende Klingen über zwölf Zentimeter sind im Alltag tabu, es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor. Springmesser sind seit 2024 vollständig verboten. Zusätzlich gilt: In Messerverbotszonen und im öffentlichen Personenverkehr dürfen Messer aller Art nicht mitgeführt werden.

Für den Alltag eignen sich daher besonders klassische Slipjoint-Taschenmesser, die sich durch ihre einfache Handhabung und rechtliche Unbedenklichkeit auszeichnen. Wer die gesetzlichen Vorgaben beachtet und auf seine Umgebung achtet, kann sein EDC weiterhin sinnvoll und rechtssicher zusammenstellen, ohne dabei zu riskieren, ein teures Sammlermesser bei einer Kontrolle zu verlieren.

Hinweis / Disclaimer
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, basierend auf öffentlich zugänglichen Quellen (u. a. §42a WaffG). Rechtliche Bestimmungen können sich ändern. Im Zweifel informiere dich bitte direkt bei offiziellen Stellen wie dem Bundesministerium des Innern oder den zuständigen Behörden oder ziehe rechtliche Beratung hinzu.